Änderung des Infektionsschutzgesetzes - Unterricht ab dem 26.04.2021

Im neuen §28b Absatz 3 des Infektionsschutzgesetzes sind die Regelungen für den Schulbereich definiert:

  • Wird der Schwellenwert von 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner im Landkreis oder der kreisfreien Stadt an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten, findet ab dem übernächsten Tag an allen allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen nur noch Wechselunterricht, auch in der Primarstufe, statt. Im Übrigen gelten die Regelungen für die Phase „Gelb II“.
  • Wird der Schwellenwert von 165 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner im Landkreis oder der kreisfreien Stadt an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten, wechseln die Schulen in "Phase Rot", Präsenzunterricht ist untersagt. Davon ausgenommen sind Abschlussklassen. Dies sind am Gymnasium die Klassen 10-12.
  • Eine Notbetreuung wird entsprechend den Vorgaben des § 43 ThürSARS-CoV-2-KiJuSSp-VO, soweit nicht anders festgelegt, einschließlich des Abs. 3, SuS der Klassenstufen 1-6 angeboten. Untenstehend sind diese Voraussetzungen noch einmal aufgelistet.
  • Unabhängig von einem Schwellenwert ist die Präsenz in der Schule nur erlaubt für Personen, die die 2 x wöchentlich angebotenen Selbsttests nutzen. Das gilt für alle Schülerinnen und Schüler sowie das gesamte Personal, dem ein konkretes Testangebot gemacht wird. Personen, die ein konkretes Testangebot ablehnen, sind ab diesem Zeitpunkt von der Präsenz ausgeschlossen und können erst wieder teilnehmen, nachdem sie einen Test durchgeführt haben. Alternativ wird die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung bzw. eines Nachweises über eine Schnelltestung auf das Coronavirus SARS- CoV-2, zum Beispiel an einem Bürgertestzentrum, welcher nicht älter als 48 Stunden ist, als Testung am Testtag der Einrichtung anerkannt. Diese Regelung gilt sowohl für den Präsenzunterricht als auch für die Notbetreuung. Leistungsnachweise sind unabhängig davon zu erbringen.

 

Umsetzung am Rhön-Gymnasium

  • Ab dem 26.04.2021 wechseln alle SuS der Klassenstufen 5-9 in das häusliche Lernen. Die SuS der Klassenstufe 10 befinden sich weiter im Wechselunterricht, in der 17. KW ist wieder die Gruppe 1 dran. Die SuS der Klassenstufen 11 und 12 haben Präsenzunterricht unter ständiger Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5m. Dafür werden die größten Räume der Schule genutzt. Alle Regelungen nach schulischem Hygieneplan, geltenden Landesverordnungen zum Infektionsschutz behalten ihre Gültigkeit. Dies betrifft unter anderem auch die Verpflichtung einer qualifizierten Mund-Nasen-Bedeckung im Schulgebäude!

  • Eltern bzw. Sorgeberechtigte von SuS der Klassenstufen 5 und 6, die die Voraussetzungen nach § 43 ThürSARS-CoV-2-KiJuSSp-VO erfüllen und die Notbetreuung in Anspruch nehmen wollen, beantragen diese mit Hilfe des Formulars "2021_Antrag_Notbetreuung", welches Sie im Downloadbereich finden. Ich bitte Sie, den Antrag per Mail zu stellen. Ist dies nicht möglich, bitte ich zumindest um eine Rückmeldung, dass Sie die Notbetreuung nutzen wollen. Die Betreuung der Kinder durch eine Lehrkraft ist abgesichert. Sie können den Antrag auf Notbetreuung dann auch noch Ihrem Kind mitgeben.

  • Zweimal pro Woche, montags und donnerstags, wird gleich in der 1. Stunde für alle SuS, die das Schulgebäude betreten sowie für alle an der Schule tätigen Personen ein Selbsttest zum Testen auf eine SARS-CoV-2-Infektion durchgeführt. Alternativ ist der Nachweis eines Negativtests wie oben beschrieben notwendig. SuS, die nicht am Test teilnehmen und auch keinen Nachweis über eine Testung, die nicht älter als 48 Stunden ist, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen. Eine Prüfung erfolgt beim Betreten des Schulgebäudes. Zum Nachweis über einen Negativtest kann folgendes Formular genutzt werden "Formular Nachweis Negativtest". Die Schule behält sich Prüfungen des Nachweises vor.

  • Das häusliche Lernen organisieren die Lehrerinnen und Lehrer nach bewährten Prinzipien. Dazu zählen Aufgabenstellungen und mindestens eine Videokonferenz pro Woche und Fach. Die Videokonferenzen finden nach Stundenplan statt und werden in der Thüringer Schulcloud über "Teams", hier die jeweilige Klasse, angelegt. Falls Ihre Kinder in Ermangelung eines eigenen Endgerätes das häusliche Lernen nicht absichern können, melden Sie sich bitte in der Schule. Wir können in begrenztem Maße Leihgeräte zur Verfügung stellen.
Liebe Eltern, mit diesen neuen verschärften Regelungen stehen wir wieder vor besonderen Herausforderungen. Leider konnten wir nur 2 Wochen Ihre Kinder im Wechselunterricht in der Schule begrüßen. Ich versichere Ihnen, dass wir mit großen Anstrengungen bestrebt sind, auch die nun kommende Phase des Distanzlernens bestmöglich für Ihre Kinder zu gestalten. Wenden Sie sich bitte an die Schule, wenn Sie Fragen haben, es Probleme gibt, Ihre Kinder oder Sie Hilfe benötigen! Zeitnah werden ergänzende Informationen folgen.
 
Mike Noack
Schulleiter